Absichten & Ziele

Diese Übersicht der Antikorruptionsrichtlinie von Franklin Resources, Inc stellt die Grundsätze dar, die FRI und die Tochterunternehmen (Sammelbegriff „FTI“ oder „wir“) im Rahmen einer Nulltoleranzstrategie gegen Bestechung und Korruption verfolgen. 

Unsere Antikorruptionsrichtlinie soll sicherstellen, dass weltweit angemessene Antikorruptions- und -bestechungsverfahren Anwendung finden, um jegliche Verstöße gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften und Verordnungen zu verhindern, darunter fallen unter anderem das U.S. Foreign Corrupt Practices Act (US-Gesetz gegen Korruption im Ausland) und das U.K. Bribery Act 2010 (Britisches Bestechungsgesetz von 2010).

Regelungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Angestellten, Geschäftsleiter, Aktionäre, Betriebsangehörige und Vertreter einer Drittperson von FTI (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Auftragnehmer, Mittelspersonen, Gutachter und Vorstellende) in allen Standorten. Die Verletzung dieser Richtlinie wird streng bestraft, wo notwendig einschließlich disziplinarischer Verfahren bis hin zu und einschließlich Beendigung des Arbeitsverhältnisses und möglicher Verweisung an die zuständigen Strafverfolgungs- und Regulierungsbehörden.

FTI behält sich vor, die geschäftliche Zusammenarbeit mit anderen, die sich nicht demselben Standard der Nulltoleranzstrategie bei Korruption unterwerfen, zu überprüfen. Dies schließt Joint-Venture-Partner sowie Händler mit ein.

Richtlinien

Im Rahmen einer Nulltoleranzstrategie gegen Bestechung und Korruption gliederte FTI folgende Grundsätze und Kontrollen in das Unternehmen ein:

Politische Anforderungen
Keine Annahme oder Angebot von Bestechungsgeldern oder unterstützenden Zahlungen Sowohl die Vergabe bzw. der Erhalt von Bestechungsgeldern (z.B. persönlicher Nutzen aus unzulässigen Geschäftsvorteilen) als auch Beschleunigungszahlungen in Form von Geld oder anderen Wertgegenständen (unabhängig davon, ob diese in bestimmten Ländern Usus sind) an Regierungsvertreter, um Routineaufgaben der Regierung zu beschleunigen, die nicht unter die Ermessensbefugnis fallen, sind strengstens untersagt.
Wohltätige und politische Spenden Spendenzahlungen, die im Zusammenhang mit der Erlangung von unzulässigen Geschäftsvorteilen stehen, sind verboten, dazu zählen auch Beschleunigungszahlungen.
Geschenke und Einladungen Es dürfen weder Geschenke noch Einladungen an Kunden, potentielle Kunden, Regierungsbeamte oder deren Familienmitglieder übergeben werden, wenn diese Kosten nicht im Zuge der Abwicklung von Firmengeschäften entstehen bzw. nicht dieser Richtlinie und unseren damit verbundenen Richtlinien entsprechen.
Bezahlung & Nachweisführung Alle relevanten Ausgaben müssen genau dokumentiert, genehmigt und für mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden.
Regierungsvertreter Verpflichtung zur Einhaltung unserer zusätzlichen Nachweisführungsstandards bezüglich aller Ausgaben, die in Verbindung mit Regierungsvertretern stehen. Bei Überschreitung einer bestimmten Grenze ist eine vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich.
Sorgfaltspflicht gegenüber Vertretern einer Drittperson Verpflichtung zur angemessenen Überprüfung von Hintergrund, Leumund und Geschäftsfähigkeit vor Beauftragung von bzw. Vertragsschluss mit Vertretern eines Dritten und zur Aufnahme von Anti-Korruptionsklauseln in solchen Verträgen.
Weiterbildung Verpflichtung zur Durchführung der angemessenen Fortbildung der Mitarbeiter bezüglich der Antikorruptionsrichtlinie und ihrer Rolle zur Gewährleistung von Regelkonformität.

Überwachung und Berichterstattung

Wir werden die Einhaltung unserer Antikorruptionsrichtlinie überwachen. Außerdem müssen alle Personen, die von dieser Richtlinie betroffen sind, unverzüglich bei Verletzungen oder Verdacht auf Verletzungen dieser Richtlinie an den stellvertretenden Leiter der Rechtsabteilung – International, den Director of Compliance (Regelkonformität) oder die Hotline zur Meldung von Missständen Bericht erstatten.