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Zweck & Ziel
Diese Übersicht der Antikorruptionsrichtlinie von Franklin Resources, Inc. stellt die Grundsätze dar, die FRI und die Tochterunternehmen (Sammelbegriff „FTI“ oder „wir“) im Rahmen einer Nulltoleranzstrategie gegen Bestechung und Korruption verfolgen. Unsere Antikorruptionsrichtlinie soll sicherstellen, dass weltweit angemessene Antikorruptions- und Antibestechungsverfahren Anwendung finden, um jegliche Verstöße gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften und Verordnungen zu verhindern. Darunter fallen unter anderem der U.S. Foreign Corrupt Practices Act (US-Gesetz gegen Korruption im Ausland) und der U.K. Bribery Act 2010 (Britisches Bestechungsgesetz von 2010).
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Angestellten, Geschäftsleiter, Aktionäre, Betriebsangehörige und ernannten Drittvertreter von FTI (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Auftragnehmer, Mittelspersonen, Gutachter und Einweisende) an allen Standorten. Die Verletzung dieser Richtlinie wird streng bestraft, wo notwendig einschließlich disziplinarischer Verfahren bis hin zu und einschließlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und möglichen Verweisung an die zuständigen Strafverfolgungs- oder Regulierungsbehörden.
Anforderungen der Richtlinie
Im Rahmen einer Nulltoleranzstrategie gegen Bestechung und Korruption hat FTI folgende Grundsätze und Kontrollen in das Unternehmen eingegliedert:
ANFORDERUNGEN DER RICHTLINIE
Keine Annahme oder Offerte von Bestechungsgeldern oder unterstützenden Zahlungen | Sowohl die Vergabe als auch der Erhalt von Bestechungsgeldern (d. h. persönlicher Nutzen aus unzulässigen Geschäftsvorteilen) sowie Beschleunigungszahlungen in Form von Geld oder anderen Wertgegenständen (unabhängig davon, ob diese in bestimmten Ländern Usus sind) an Regierungsvertreter, um Routineaufgaben der Regierung zu beschleunigen oder ermöglichen, die nicht unter die Ermessensbefugnis fallen, sind strengstens untersagt. |
Wohltätige und politische Spenden | Spendenzahlungen, die im Zusammenhang mit der Erlangung von unzulässigen Geschäftsvorteilen stehen, sind verboten. |
Einstellungspraktiken | Es ist untersagt, durch Stellenvermittlungen, zukünftige Beschäftigung oder Praktika eine geschäftliche Entscheidung unzulässigerweise zu beeinflussen. |
Geschenke und Einladungen | Es dürfen weder Geschenke noch Einladungen an Kunden, potenzielle Kunden, Regierungsbeamte oder deren Familienmitglieder übergeben werden, wenn diese Kosten nicht im Zuge der Abwicklung von Firmengeschäften entstehen und/oder nicht dieser Richtlinie und unseren damit verbundenen Richtlinien entsprechen. |
Reisen, Unterkunft und damit verbundene Kosten | Es ist untersagt, Kosten für Reisen, Unterkunft u. ä. zu übernehmen, um eine geschäftliche Entscheidung oder eine Amtshandlung zu beeinflussen. |
Bezahlung & Nachweisführung | Alle relevanten Ausgaben müssen genau dokumentiert, genehmigt und für mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden, es sei denn, das lokale Recht erfordert einen längeren Zeitraum oder das lokale Gesetz erfordert eine Vernichtung in weniger als sechs Jahren. |
Regierungsvertreter | Verpflichtung zur Einhaltung unserer zusätzlichen Nachweisführungsstandards bezüglich aller Ausgaben, die in Verbindung mit Regierungsvertretern stehen. |
Sorgfaltspflicht gegenüber Vertretern einer Drittperson | Verpflichtung zur angemessenen Überprüfung von Hintergrund, Leumund und Geschäftsfähigkeit vor Beauftragung von bzw. Vertragsschluss mit Vertretern eines Dritten und zur Einrichtung zusätzlicher Sicherheitsmechanismen bei Beziehungen, mit denen ein höheres Risiko verbunden ist. |
Weiterbildung | Verpflichtung zur Durchführung der angemessenen Fortbildung der Mitarbeiter bezüglich der Antikorruptionsrichtlinie und ihrer Rolle zur Gewährleistung von Regelkonformität. |
Überwachung und Berichterstattung
Wir werden die Einhaltung unserer Antikorruptionsrichtlinie überwachen. Außerdem müssen alle Personen, die von dieser Richtlinie betroffen sind, unverzüglich bei Verletzungen oder Verdacht auf Verletzungen dieser Richtlinie an die Compliance-Funktion oder die Hotline zur Meldung von Missständen Bericht erstatten.