(„Conflict of Interest Policy“)

Vorwort

Franklin Templeton Investments, nachfolgend "FTI", umfasst die Unternehmen der Franklin Templeton Investments-Gruppe in Europa, einschließlich der autorisierten Anlageberater und/oder Vermögensverwalter im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") und OGAW-Verwaltungsgesellschaften im EWR. „Verantwortliche” im Sinne dieser Richtlinie sind alle Geschäftsführer, Direktoren, Gesellschafter/Partner (oder Vergleichbare), Manager, sonstige Angestellte oder sonstige offizielle Vertreter / Repräsentanten von FTI.

Die verschiedenen Einheiten von FTI sowie ihre Verantwortlichen können in unterschiedlicher Art und Weise Konflikten ausgesetzt sein.

Dieses Dokument enthält eine zusammenfassende Übersicht über FTIs „Richtlinie über den Umgang mit Interessenkonflikten” (sogenannte „Conflictof Interest Policy”) und die Verfahren zur Erkennung und Handhabung etwaiger Interessenkonflikte zwischen ihr und ihren Kunden.

Grundsatzerklärung

Es entspricht FTIs Grundsatz, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um ein auf Dauer wirksames Administrations-, Organisations- sowie internes Kontrollsystem vorzuhalten und anzuwenden, welches zur Erkennung und Handhabung relevanter Interessenkonflikte geeignet ist.

Umgang mit Interessenkonflikten – Übersicht


I. FTI-Eigeninvestitionen („Seed Money”) und Kundenanlagen

Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit kann FTI ihr eigenes Geld in einen neu eingeführten oder schon bestehenden FTI Fonds investieren. Diese Investitionstätigkeit erfolgt durch FTI in einer Art und Weise, die nicht im Widerspruch zu Kundeninteressen steht. FTI wird wie ein gleichgestellter Anteilseigner des Fonds behandelt.

II. FTI-eigene Währungsgeschäfte und Währungsgeschäfte für Kunden

Um FTIs eigene Marktrisiken zu steuern, geht FTI Währungsgeschäfte ein. Gleichzeitig kann FTI auch für seine Anleger Geldmarktgeschäfte zum Zwecke des Portfoliomanagements tätigen. Diese Handelstätigkeiten werden von einem gesonderten Team und für ein von den Kunden-Währungskonten getrenntes Währungskonto durchgeführt.

III. Faire Handelszuteilung und Kundenorderprioritäten

FTI unterhält Verfahren zur Zusammenführung und Zuteilung von Handelsgeschäften, sowie Richtlinien zur bestmöglichen Ausführung („best execution”), um eine gerechte, vertrauensvolle und sorgfältige Handhabung - entsprechend den Anlagezielen der Kunden zu gewährleisten. Wo nur unzureichende Marktliquidität gegeben ist, erfolgt eine anteilsmäßige Zuordnung über alle Kundenaufträge. Die Aggregations- und Zuteilungsverfahren werden regelmäßig überprüft und ggfs. angepasst.

IV. „Interfund-Handel” und Erwerb von FTI-Fonds durch andere FTI-Fonds

Gelegentlich kann es dazu kommen, dass FTI im Innenverhältnis Handelsgeschäfte zusammenführt, sofern es sich um zeitgleiche Käufe und Verkäufe von FTI-Fonds handelt. Diese werden auch als „Cross-Trades” oder „Interfund Trades” bezeichnet. Einige FTI-Fonds können auch den Handel von Anteilen anderer FTI-Fonds vornehmen. Diese Abläufe werden in die Handelssysteme einbezogen und durch interne Verfahren abgedeckt. Der Handel erfolgt zum Marktpreisohne Provisionen oder Handelsmargen („spreads”). Diese Geschäftsaktivitäten werden regelmäßig überprüft, um stets eine gerechte Behandlung von Kunden sicherzustellen.

V. Finanzanalysen

FTI bietet grundsätzlich, weder Kunden noch der Öffentlichkeit eigene Finanz- und Marktanalysen an. Es wird Sichergestellt dass alle persönlichen Interessen von FTI bzw. ihren Finanzanalysten offengelegt werden. Der FTI-Verhaltenscodex „Code of Ethics and Business Conduct”, fordert von ihren als Mitarbeiter angestellten Analysten und Portfolio-Managern, alle tatsächlichen oder potentiellen Interessenkonflikte zu identifizieren und zu steuern. FTI erwirbt auch Finanzanalysen von Dritten, die sie teilweise in Form von Provisionen zu Lasten der Fonds an Broker leistet bzw. den Kundenverwaltungskonten in Rechnung stellt. Dies erfolgt jedoch nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Derartige Zahlungen werden detailliert und periodisch durch das unabhängige „Global Trading Oversight Committee” überprüft.

VI. Verwendung sensibler Daten und nicht-öffentlicher Informationen

FTI hat eine Reihe von Richtlinien und Verfahren implementiert, welche die Verwendung vertraulicher oder nicht-öffentlicher Informationen durch Mitarbeiter beschränkt, soweit die Offenlegung nicht kraft Gesetzes oder hoheitlicher Anordnung zu erfolgen hat. Es gibt formale Berichterstattungsprozesse und Genehmigungsverfahren, um die Kundeninteressen zu gewährleisten. Diese Richtlinien und Verfahren werden regelmäßig überprüft.

VII. Informationsbarrieren zwischen Anlageberatern und externen Brokern

Um sicherzustellen, dass sensible Informationen zu etwaigen Handelsentscheidungen nicht zu unangemessenen Vor- oder Nachteilen von anderen FTI-Fonds verwendet werden, hat FTI Informationsbarrieren* errichtet, die den physischen und logistischen Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen Anlageverwaltungsteams verhindert. Die Anlageverwaltungsteams von FTI unterliegen ebenfalls dem „Code of Ethics”, der ihnen den Austausch über Anlagestrategien untereinander verbietet. Diese Verfahrensweisen werden regelmäßig überprüft

(*) Ausgenommen der Weitergabe zwischen Franklin Global Advisors, Templeton Global Equity und Templeton Emerging Markets, welche bewusst Finanzanalysen und Informationen über Investitionsentscheidungen, ausschließlich untereinander, austauschen können.

VIII. Verhaltenscodex „Code of Ethics”

Bei FTI unterliegen alle Mitarbeiter dem „Code of Ethics”, der sie zu einem ethischen und integren Verhalten verpflichtet, was zur Vermeidung eines Interessenkonflikts beiträgt, sofern ihre persönlichen Interessen (einschließlich die ihrer Familienangehörigen) mit den Interessen der Gesellschaft und-/-oder Kunden in Konflikt geraten (können). Um dies zu gewährleisten, verlangt FTI von ihren Mitarbeitern Auskunft sowie Vorabgenehmigungen über persönliche Handelstransaktionen (einschließlich der Handelstransaktionen ihrer eigenen Familienangehörigen), soweit diese Zugang zu relevanten vertraulichen bzw. nicht öffentlichen Informationen haben. Der „Code of Ethics” wird regelmäßig überprüft und beinhaltet ein umfassendes Sanktions- und Disziplinarverfahren für den Fall eines Verstoßes.

IX. Gerechte und Gleichbehandlung von Kunden

Im Kern aller FTI-Verfahren steckt stets die Anforderung, Kunden gerecht und gleich zu behandeln und somit im Einklang mit FTIs Sorgfaltspflichten zu verfahren. Diese Verfahren beinhalten, ohne auf sie beschränkt zu sein, die Zuordnung von Gebühren und Auslagen, die Rücknahme von Anteilen und die Wertpapierleihegeschäfte eines Fonds. Diese FTI-Verfahren werden regelmäßig überprüft und ihre Einhaltung wird überwacht.

X. Investitionen in Wertpapieren von (institutionellen) Kunden

Gelegentlich können FTI-Fonds oder die von ihr betreuten Investoren in Wertpapiere von anderen institutionellen Kunden investieren. Solche Investitionsentscheidungen orientieren sich bei FTI an der Maßgabe, stets im besten Interesse des entsprechenden Fonds, Kontos oder Investors zu handeln. Die Investitionsentscheidungen werden regelmäßig überprüft.

XI. Zuwendungen und Geschäftsbeziehungen

FTI hat eine gesetzlichen Vorschriften entsprechende Richtlinie („Gifts and Entertainment Policy”), die im Rahmen enger Grenzen die Annahme und die Vergabe monetärer und nicht monetärer Zuwendungen(Geschenke, Bewirtungen etc.) regelt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wird regelmäßig überprüft, und es gelten strenge Sanktionen und Disziplinarmaßnahmen im Falle eines Verstoßes.

Die Verwaltungsgesellschaft der Franklin Templeton Investment Funds (FTIF) sowie Franklin Templeton Investment Services GmbH (FTIS GmbH) erhalten für die Dienste als Vermittler von Kapitalanlagen bis zu 100% des auf die Kapitalanlage anfallenden Ausgabeaufschlages. Weitere Einzelheiten bezüglich dieser Gebühren sind im Fondsprospekt zu finden, der bei der FTIS GmbH kostenlos erhältlich ist.

Für die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. im Rahmen der Vermittlung von Kapitalanlagen) kann die FTIS GmbH auch Zahlungen von verbundenen Konzerngesellschaften erhalten, die sämtliche Kosten der Leistungserbringung (z.B. Personal, Raumkosten und Infrastruktur) abdecken und aus steuerlichen Gründen darüber hinaus eine Marge von 5 – 10 % auf die angefallenen und geltend gemachten Kosten beinhalten können.

VERANTWORTLICHKEITSUNGSERKLÄRUNG

FTI wird stets in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie handeln, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

FTI wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um Interessenkonflikte zu identifizieren, zu erfassen und zu handhaben. Die Einhaltung dieser Richtlinie wird laufend überwacht. Wo es nötig erscheint können zusätzliche Kontrollen in Bezug auf die Umsetzung der effektiven Handhabung von Interessenkonflikten eingeführt werden. Wo ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann und dieser zulässig ist, kann FTI die Zustimmung des Kunden einholen, um diesen Interessenkonflikt beizubehalten oder sich entscheiden, nicht weiter für den Kunden tätig zu werden. Diese Richtlinie kann von Zeit zu Zeit aktualisiert oder verändert werden. Für weitere Informationen in Bezug auf FTIs „Conflict of Interest Policy” kontaktieren Sie bitte Ihre lokale FTI-Repräsentanz.

Deutschland/Österreich: Franklin Templeton Investment Services GmbH, Compliance-Abteilung, Mainzer Landstr. 16, 60325 Frankfurt am Main: Tel.: +49(0)69/272 23-251 Fax: +49(0)69/272 23-120, E-Mail: Daniel.Scire@franklintempleton.de, Internet: www.franklintempleton.de.

Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO erteilt von der IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt a. M. Eingetragen im Finanzanlagenvermittler-Register unter Nr. D-F-125-TMX1-08, einsehbar unter www.vermittlerregister.info.